Die Bundesregierung hat am 25. April
2007 die gemeinsam von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos vorgelegte neue
Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen und einen Bericht zur
Förderung der energetischen Gebäudesanierung beraten. Mit der EnEV wird
die Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand geregelt. Ab
Anfang 2008 wird der Ausweis schrittweise eingeführt. Mieter und Käufer
erhalten damit einen klaren Überblick über die zu erwartenden Heiz- und
Warmwasserkosten. Mit der EnEV wird die EG-Verordnung über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umgesetzt.
Dazu erklärte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee: "Mit der geplanten
Änderung der Energieeinsparverordnung betreten wir Neuland. Der
Energieausweis soll mehr Transparenz in den Immobilienmarkt bringen.
Mieter und Käufer können künftig auf einen Blick einen Eindruck
bekommen, welche Nebenkosten auf sie zukommen. Die Energieeffizienz wird
damit zu einem zentralen Entscheidungskriterium. Energieeffiziente
Gebäude sind damit klar im Vorteil. Wer bislang sein Haus nicht gedämmt
hat, verschenkt nicht nur bares Geld, sondern schadet auch dem Klima.
Mit dem Energieausweis für Gebäude kommt nun der energetische
Fingerabdruck für Häuser."
Bundesminister Michael Glos betonte: "Der sparsame und effiziente Umgang
mit Energie ist unabdingbare Voraussetzung für eine sichere und
kostengünstige Energieversorgung. In gleichem Maße werden auch
Ressourcen und Klima geschont. Die jetzige Novelle der EnEV geht einen
weiteren Schritt in die Richtung, den Energieverbrauch zu senken. Die
künftigen Energieausweise mit ihren Modernisierungsempfehlungen setzen
einen wichtigen Anreiz zur energetischen Sanierung. Mit den
Neuregelungen wird die EnEV zu einem zentralen Element der
Energieeffizienz- und der Klimapolitik der Bundesregierung
weiterentwickelt."
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel sagte: "Der Gebäudebereich ist von
zentraler Bedeutung für die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Jede
unterlassene energetische Sanierung eines Gebäudes belastet über
Jahrzehnte unnötig die Klimabilanz und die Kasse seiner Bewohner. Der
vom Kabinett beschlossene Energieausweis auch für den Gebäudebestand
macht die energetische Qualität eines Gebäudes für Eigentümer, Käufer
und Mieter erstmals zu einem zentralen Marktfaktor. Die mit dem Ausweis
verbundenen Modernisierungsempfehlungen geben konkrete Hinweise zur
Energieeinsparung. Der Energieausweis regt damit in besonderem Maße zum
"Mitdenken" und "Mitmachen" an."
Nach der künftigen Verordnung können Eigentümer und Vermieter von
Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten wählen, ob sie den
Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des
tatsächlichen Energieverbrauchs verwenden. Das Gleiche gilt für
Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn sie entsprechend dem
Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später
auf diesen Standard gebracht worden sind. Der Bedarfsausweis soll nur
für Wohngebäude (mit bis zu vier Wohnungen) aus der Zeit vor der
Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Anforderungsniveau nicht
erreichen, vorgeschrieben werden. Für Nichtwohngebäude sollen beide
Varianten generell erlaubt werden. Für Wohngebäude die bis 1965 fertig
gestellt wurden, wird der Energieausweis am 1. Januar 2008 Pflicht , für
jüngere Wohngebäude am 1. Juli 2008 und für Nichtwohngebäude am 1.
Januar 2009. Zur Kostenbegrenzung darf auf Pauschalen und fachlich
gesicherte Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Auch eine Begehung
des Gebäudes durch einen Gutachter ist nicht vorgeschrieben, kann aber
im Einzelfall erforderlich sein. Der Eigentümer kann Angaben und
Nachweise zum Gebäude zur Verfügung stellen.
Bilder:
|Grosses
Bild
Bild 1:
Wolfgang Tiefensee - Bundesminister für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Berlin.
Fotorechte
© Bundesregierung / Julia Fassbender
Hinweis:
Die
Weiterverwendung des Bildes ist nur nach vorheriger Vereinbarung mit der
Bundesbildstelle erlaubt. Weitere Informationen finden Sie in den
Liefer- und
Geschäftsbedingungen der Bundesbildstelle, Presse- und Informationsamt
der Bundesregierung.
|Grosses
Bild
Bild 2: Michael Glos -
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
(BMWi), Berlin. Foto:
www.BMWi.de
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Bild
Bild 3: Sigmar Gabriel -
Bundesminister
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Berlin.
Foto: www.BMU.de
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