Redaktionsschluss: Dienstag, 5.
Juni 2007, 12.00 Uhr
Drucksache 282/07
Die Verordnung der Bundesregierung dient der Umsetzung einer
EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die
alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Energieausweise
einzuführen. Derzeit ist die Ausstellung von Energieausweisen
nur für die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden
vorgeschrieben. Zukünftig soll diese Ausweispflicht auf alle
bestehenden Gebäude ausgeweitet werden. Dabei ist vorgesehen,
dass die Eigentümer oder Vermieter von Wohngebäuden
grundsätzlich eine Wahlmöglichkeit haben: Der Energiepass soll
entweder auf Grundlage des errechneten Energiebedarfs oder des
gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Für
Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, soll der
Energieausweis am 1. Januar 2008, für jüngere Wohngebäude am 1.
Juli 2008 und für Nichtwohngebäude am 1. Januar 2009 Pflicht
werden. Für öffentliche Gebäude sieht die Verordnung eine
Verpflichtung zur Ausstellung und zum Aushang von
Energieausweisen an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren
Stelle vor. Außerdem wird durch die Verordnung eine
Inspektionspflicht für Klimaanlagen in Gebäuden eingeführt.
|27.04.07
- Bundesregierung beschließt EnEV 2007
(pdf, 174 Seiten)
Ausschussempfehlungen - Drucksache 282/1/07
Die fünf beteiligten Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, der
Verordnung nur nach Maßgabe einer Vielzahl von Änderungen
zuzustimmen. So werden zur Frage, wer zur Ausstellung der
Energieausweise berechtigt sein soll, verschiedene Änderungen
vorgeschlagen. Die unterschiedlichen Vorschläge eint die
Feststellung, dass die jetzige Regelung in der Verordnung den
Berechtigtenkreis zu stark einschränkt, indem nur
Handwerkerausbildungen aus dem Bereich Hochbau anerkannt werden.
Der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung, der
Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss
empfehlen, von der Verpflichtung zur Erstellung eines
Energieausweises bei Baudenkmälern abzusehen. Dies würde den
Modernisierungsdruck auf Baudenkmäler erhöhen und könnte das
Erscheinungsbild des Gebäudes gefährden. Zudem böte der
Denkmalbestand kein klimapolitisch relevantes Einsparpotenzial.
Der Wirtschaftsausschuss regt eine zeitliche Verschiebung der
Fristen für die Einführung des Energiepasses um sechs Monate an,
um den Eigentümern und Vermietern die Möglichkeit zur
energetischen Sanierung ihrer Gebäude zu geben.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
empfiehlt dem Bundesrat zusätzlich, eine Entschließung zu
fassen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die
Höchstwerte in der Energiesparverordnung hinsichtlich der
zulässigen Energieverbrauchswerte für Neubauten rasch um
mindestens 30 Prozent zu senken. Für Heizwärme- und
Warmwasserbereitung bei Neubauten fordert der Ausschuss die
Festlegung des Einsatzes von mindestens 20 Prozent Erneuerbarer
Energie. Darüber hinaus sollen durch eine verlässliche Förderung
Anreize zur Investition in Erneuerbare Energien geschaffen
werden.
Quelle:
www.bundesrat.de
Bilder: ©
Fotos Bundesrat, Berlin
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EnEV-online:
Energiepass im Wohnungs-Bestand
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