In seiner Sitzung vom 8. Juni 2007 hat
der Bundesrat der Energieeinsparverordnung nach Maßgabe von Änderungen
zugestimmt und eine begleitende Entschließung gefasst. Damit kann auch
für bestehende Gebäude der Energiepass eingeführt werden, durch den
Mieter und Käufer von Immobilien künftig schon im Voraus erkennen
können, welche Energiekosten auf sie zukommen werden. Daneben
verpflichtet die Verordnung zum Aushang von Energieausweisen in
bestimmten öffentlichen Gebäuden und schreibt eine Inspektionspflicht
für Klimaanlagen in Gebäuden vor.
Eine der Vorgaben des Bundesrates ist es, den Kreis der zur Ausstellung
des Energiepasses Berechtigten auszuweiten. Mit der jetzigen Regelung
würde eine Vielzahl von geeigneten und qualifizierten Handwerksberufen
von vornherein ausgeschlossen. Die Länder verlangen daher unter anderem,
dass die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen für
bestehende Gebäude nicht zusätzlich von der Eintragung in die
Handwerksrolle abhängt. Um den Eigentümern und Vermietern die
Möglichkeit der energetischen Sanierung ihrer Gebäude zu geben, verlangt
der Bundesrat die zeitliche Verschiebung der Fristen für die Einführung
des Energiepasses um sechs Monate. Vor dem Hintergrund der Anzahl der zu
versorgenden Immobilieneinheiten und des zu erwartenden Auftragsstaus
sei der derzeit festgelegte Zeitraum nicht ausreichend.
Ferner sprechen sich die Länder dafür aus, bei Baudenkmälern von der
Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises abzusehen.
Andernfalls würde der Modernisierungsdruck auf Baudenkmäler erhöht und
das Erscheinungsbild der Gebäude gefährdet. Zudem böte der Denkmalschutz
kein klimapolitisch relevantes Einsparpotenzial.
In der begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die
Bundesregierung auf, durch eine verlässliche Förderung für ausreichende
Anreize zur Investition in Erneuerbare Energien im Wärmemarkt Sorge zu
tragen.
|Energieeinsparverordnung
(EnEV)
Drucksache 282/07 (Beschluss)
Quelle:
www.bundesrat.de
Bilder: ©
Fotos Bundesrat, Berlin
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