Die
Bundesregierung hat am 27. Juni 2007 den vom Bundesrat vorgeschlagenen
Änderungen der Regierungsvorlage zur Einführung von Energieausweisen
auch für Bestandsgebäude zugestimmt. Eigentümern, Vermietern und
Ausstellern stehen jetzt klare und verlässliche Rahmenbedingungen für
die Ausstellung von Energieausweisen zur Verfügung. Die für
Neuvermietung und Verkauf von Wohnungen und Gebäuden geltende
Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises kann damit wie geplant
stufenweise für die verschiedenen Wohngebäudetypen ab dem 1. Juli 2008
umgesetzt werden.
Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee betonte die herausragende Bedeutung
der Energieausweise für den Immobilienmarkt:
"In Zukunft werden potenzielle Mieter und Käufer von Gebäuden und
Wohnungen stärker als zuvor auch die energetische Qualität des Objekts
in ihre Entscheidungen einfließen lassen. Erstmals können sie sich dabei
mit einem Blick über die wesentlichen Eigenschaften des Gebäudes
informieren." Zusammen mit den Energieausweisen sind bei Vermietung und
Verkauf in vielen Fällen auch Modernisierungsempfehlungen vorzulegen.
"Diese Empfehlungen können den Eigentümern vor allem älterer Gebäude
Hinweise auf wirksame energetische Verbesserungsmaßnahmen geben. Davon
erwarte ich einen spürbaren Modernisierungsschub im Gebäudebestand. Das
wird maßgeblich zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der
Bauwirtschaft und im Handwerk beitragen", sagte Tiefensee.
Der Energieausweis sei zudem eine wichtige Ergänzung des erfolgreichen
CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Mit dem Programm der
Bundesregierung könnten Mieter und Eigentümer bis zum Jahr 2020
insgesamt bis zu 40 Milliarden Euro an Energiekosten einsparen.
Kern der Neuregelungen in der neuen Energieeinsparverordnung ist die
Differenzierung bei Bedarfs- und Verbrauchsausweisen nach der Anzahl der
Wohneinheiten. Für eine Übergangszeit gilt zunächst volle Wahlfreiheit
für alle Wohngebäude. Danach ist ein auf der Basis der objektiven
energetischen Eigenschaften eines Hauses erstellter so genannter
Bedarfsausweis nur für Wohngebäude bis zu vier Wohneinheiten Pflicht,
die vor 1978 errichtet wurden und nicht das Anforderungsniveau der
Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen. Für alle übrigen Wohngebäude
bleibt es dagegen bei der Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und
Verbrauchsausweisen.
Die neue Energieeinsparverordnung wird demnächst im Bundesgesetzblatt
verkündet.
Bild:
Bild 2:
Wolfgang Tiefensee - Bundesminister für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung.
Fotorechte
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