Der Bundesrat hat in
seiner Sitzung vom 8. Juni 2007 dem Vorschlag der Bundesregierung zur Einführung
von Energieausweisen auch für Bestandsgebäude zugestimmt. Die bei
Neuvermietung und Verkauf greifende Verpflichtung kann damit wie geplant
stufenweise für die einzelnen Gebäudetypen ab dem nächsten Jahr
umgesetzt werden.
Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee begrüßte, dass der Bundesrat
in den Kernelementen dem Vorschlag der Bundesregierung gefolgt ist. "Wer
in Zukunft eine Wohnung mietet oder ein Haus kauft, kann die
Energiebilanz des Gebäudes und damit die absehbaren Verbrauchskosten in
seine Entscheidung einbeziehen. Diese Transparenz ist gut. Mit dem
Energieausweis stärken wir den Verbraucher, setzen ein deutliches Signal
für mehr Energieeffizienz im Gebäudebereich und geben wichtige Impulse
für das Baugewerbe. Damit ist der Energieausweis eine wichtige Ergänzung
unseres erfolgreichen CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Nach
bisheriger Schätzung wurden mit Sanierungen im Rahmen des Programms seit
Beginn des Jahres 2006 rund 1,3 Millionen Tonnen CO2 in der
Gebäudesanierung eingespart. Bis 2020 wollen wir 20 Prozent an CO2
im Gebäudebereich einsparen. Insgesamt können Mieter und Eigentümer in
diesem Zeitraum dadurch bis zu 40 Milliarden Euro an Energiekosten
einsparen", sagte Tiefensee.
Kern der Neuregelung im Rahmen der Energieeinsparverordnung ist die von
der Bundesregierung vorgeschlagene Differenzierung bei Bedarfs- und
Verbrauchsausweisen nach der Anzahl der Wohneinheiten. Ein auf der Basis
der objektiven energetischen Eigenschaften eines Hauses erstellter so
genannter Bedarfsausweis wird nur für Wohngebäude bis zu vier
Wohneinheiten Pflicht, die vor 1978 errichtet wurden und nicht das
Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen. Bei
allen übrigen Wohngebäuden besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und
Verbrauchsausweisen. Für die Übergangszeit gilt die Wahlfreiheit für
alle Wohngebäude. Der Bundesrat stimmte auch der vorgeschlagenen
Bußgeldbewehrung für die Fälle zu, in denen ein Energieausweis von einer
unberechtigten Person ausgestellt wird.
Die Änderungswünsche des Bundesrates bedürfen noch der Zustimmung der
Bundesregierung. Nach der Kabinettentscheidung wird die neue
Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bild:
Bild 2:
Wolfgang Tiefensee - Bundesminister für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung.
Fotorechte
© Bundesregierung / Julia Fassbender
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