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Home | MEDIEN-SERVICE | November 2006 | > Tiefensee und Glos bringen Energieausweise auf den Weg

17.11.2006 - gemeinsame Presseinformation des Bundesministeriums für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung und Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Berlin:


Bundesbauminister Wolfgang TiefenseeBundeswirtschaftsminister Michael Glos


Tiefensee und Glos bringen Energieausweise für Gebäude und Wohnungen auf den Weg

Energieeinsparverordnung

Bilder: Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee
und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos.

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Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos haben am 17. November ihren abgestimmten Vorschlag zur Einführung von Energieausweisen für Gebäude und Wohnungen in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Mit diesem Vorhaben soll eine europäische Richtlinie zur Einführung von Energieausweisen für bereits bestehende Gebäude in deutsches Recht umgesetzt werden.

"Energieeffizienz ist auch im Gebäudebereich notwendig. Dazu sollen kostengünstige, leicht verständliche Energieausweise beitragen. Wer Gebäude oder Wohnungen kaufen oder mieten will, kann sich künftig anhand der Informationen in den Energieausweisen besser über die energetischen Eigenschaften verschiedener Objekte informieren", sagte Tiefensee.

Glos betonte: "Der Energieausweis setzt einen wichtigen Anreiz zur energetischen Sanierung. Durch eine weitgehende Wahlfreiheit erreichen wir, dass die Bürger dabei nicht übermäßig belastet werden."

Nach der künftigen Energieeinsparverordnung sind Eigentümer und Vermieter verpflichtet, im Falle des Verkaufs oder der Vermietung Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis zugänglich zu machen. Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten können dabei wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des errechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs einsetzen. Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht wurden. Nur für Wohngebäude aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Qualitätsniveau nicht erreichen, soll ab dem 1. Januar 2008 der Bedarfsausweis verbindlich gemacht werden. Übergangsweise soll die Wahlfreiheit zwischen Energieausweisen auf Bedarfs- und auf Verbrauchsgrundlage vor dem 1. Januar 2008 uneingeschränkt gelten.

Um unnötige Kosten zu vermeiden, wird zur Erstellung der Ausweise eine kostenaufwendige Begehung des Gebäudes durch einen Experten nicht vorgeschrieben. Vielmehr kann der Eigentümer dem Experten Angaben und Nachweise zum Gebäude zur Verfügung stellen.

Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Bundesregierung sollen Energiebedarfsausweise bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen als unbürokratischer Nachweis genutzt werden.

Zu dem Referentenentwurf werden in den nächsten Wochen die Länder und die Spitzenverbände angehört, bevor die Bundesregierung die Novellierung der Verordnung endgültig beschließt. Der Bundesrat muss der Verordnung danach noch zustimmen.

 

Bilder:

 

Bundesminister Wolfgang Tiefensee |Grosses Bild

 

Bild 1: Wolfgang Tiefensee - Bundesminister für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Berlin.
Fotorechte © Bundesregierung / Julia Fassbender

Hinweis: Die Weiterverwendung des Bildes ist nur nach vorheriger Vereinbarung mit der Bundesbildstelle erlaubt. Weitere Informationen finden Sie in den > Liefer- und Geschäftsbedingungen der Bundesbildstelle, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung.
 

Bundesminister Michael Glos |Grosses Bild

 

Bild 2: Michael Glos - Bundesminister für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Berlin.

 

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