Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee
und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos haben am 17. November ihren
abgestimmten Vorschlag zur Einführung von Energieausweisen für Gebäude
und Wohnungen in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Mit diesem
Vorhaben soll eine europäische Richtlinie zur Einführung von
Energieausweisen für bereits bestehende Gebäude in deutsches Recht
umgesetzt werden.
"Energieeffizienz ist auch im Gebäudebereich notwendig. Dazu sollen
kostengünstige, leicht verständliche Energieausweise beitragen. Wer
Gebäude oder Wohnungen kaufen oder mieten will, kann sich künftig anhand
der Informationen in den Energieausweisen besser über die energetischen
Eigenschaften verschiedener Objekte informieren", sagte Tiefensee.
Glos betonte: "Der Energieausweis setzt einen wichtigen Anreiz zur
energetischen Sanierung. Durch eine weitgehende Wahlfreiheit erreichen
wir, dass die Bürger dabei nicht übermäßig belastet werden."
Nach der künftigen Energieeinsparverordnung sind Eigentümer und
Vermieter verpflichtet, im Falle des Verkaufs oder der Vermietung Kauf-
und Mietinteressenten einen Energieausweis zugänglich zu machen.
Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier
Wohneinheiten können dabei wählen, ob sie den Energieausweis auf der
Grundlage des errechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen
Energieverbrauchs einsetzen. Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu
vier Wohnungen, die entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen
Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht
wurden. Nur für Wohngebäude aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung
von 1977, die dieses Qualitätsniveau nicht erreichen, soll ab dem 1.
Januar 2008 der Bedarfsausweis verbindlich gemacht werden.
Übergangsweise soll die Wahlfreiheit zwischen Energieausweisen auf
Bedarfs- und auf Verbrauchsgrundlage vor dem 1. Januar 2008
uneingeschränkt gelten.
Um unnötige Kosten zu vermeiden, wird zur Erstellung der Ausweise eine
kostenaufwendige Begehung des Gebäudes durch einen Experten nicht
vorgeschrieben. Vielmehr kann der Eigentümer dem Experten Angaben und
Nachweise zum Gebäude zur Verfügung stellen.
Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Bundesregierung sollen
Energiebedarfsausweise bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen als
unbürokratischer Nachweis genutzt werden.
Zu dem Referentenentwurf werden in den nächsten Wochen die Länder und
die Spitzenverbände angehört, bevor die Bundesregierung die Novellierung
der Verordnung endgültig beschließt. Der Bundesrat muss der Verordnung
danach noch zustimmen.
Bilder:
|Grosses
Bild
Bild 1:
Wolfgang Tiefensee - Bundesminister für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Berlin.
Fotorechte
© Bundesregierung / Julia Fassbender
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Bundesbildstelle erlaubt. Weitere Informationen finden Sie in den
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der Bundesregierung.
|Grosses
Bild
Bild 2: Michael Glos -
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
(BMWi), Berlin.
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