Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos haben am 7. April 2006 den
gemeinsamen Vorschlag zur Novellierung der Energieeinsparverordnung in
die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben. Mit diesem
Vorhaben wird eine europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
Die wichtigste Verbesserung ist die Einführung von Energieausweisen.
Diese müssen bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder einer
Wohnung ausgestellt und Interessenten zugänglich gemacht werden.
Eigentümer und Vermieter haben ein Optionsrecht. Sie dürfen zwischen dem
ingenieurtechnisch berechneten Energieausweis auf der Grundlage des
Energiebedarfs und dem Energieausweis auf der Grundlage des
tatsächlichen Energieverbrauchs wählen. Damit wird ein Rahmen für einen
kostengünstigen und aussagekräftigen Energieausweis geschaffen, der auf
dem Immobilienmarkt für mehr Transparenz sorgen soll.
"Immobilienkäufer sollen künftig schon im voraus wissen, welche
Energiekosten auf sie zukommen werden. Die Verbesserung der Transparenz
ist auch eine Weichenstellung für die energetische Gebäudesanierung. Mit
dem CO2 -Gebäudesanierungsprogramm will die Bundesregierung
in den nächsten vier Jahren jährlich jeweils 1,4 Milliarden Euro
bereitstellen. Mit diesem Programm und dem Energieausweis schaffen wir
einen starken Anreiz zur Verbesserung der Energiebilanz von
Wohngebäuden. Dies wird sich auch positiv auf die Heizkosten auswirken",
sagte Tiefensee.
Glos betonte: "Wir haben den marktwirtschaftlichen Ansatz gewählt
in der Überzeugung, dass beide Arten des Energieausweises einen
angemessenen Anreiz für energetische Sanierungen setzen werden. Zugleich
vermeiden wir mit der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie 'eins
zu eins' unnötige Zusatzbelastungen für Bürger und Wirtschaft. Wir
werden künftig auch überprüfen, ob sich beide Ausweisarten in der Praxis
bewährt haben."
Wie in der europäischen Richtlinie vorgesehen, müssen bei der
Ausstellung der Energieausweise - bei beiden Varianten - auch
Empfehlungen für die Modernisierung von Gebäuden gegeben werden, sofern
solche Maßnahmen kostengünstig durchgeführt werden können. Im Rahmen des
CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Bundesregierung sollen die
Bedarfsausweise bei umfassenden Sanierungs-Maßnahmen als
unbürokratischer Nachweis genutzt werden. Für die Zeit nach dem
Inkrafttreten der Verordnung sind Übergangsregelungen zum schrittweisen
Wirksamwerden der Regelungen eingeplant.
Der Referentenentwurf wird in den nächsten Wochen zunächst mit den
anderen Bundesministerien und anschließend mit Ländern und
Spitzenverbänden erörtert, bevor die Bundesregierung die Novellierung
der Verordnung endgültig beschließt. Der Bundesrat muss der Verordnung
danach zustimmen.
Bilder:
|Grosses
Bild
Bild 1:
Wolfgang Tiefensee - Bundesminister für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Berlin.
Fotorechte
© Bundesregierung / Julia Fassbender
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der Bundesregierung.
|Grosses
Bild
Bild 2: Michael Glos -
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
(BMWi), Berlin.
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