Mit intelligenter Einsparung von
Energie in bestehenden Wohngebäuden können Eigentümer und Mieter
bei gleich bleibendem oder verbessertem Wohnkomfort viel Geld
sparen und zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Eine
qualifizierte und unabhängige Energieberatung bietet dabei in
zahlreichen Fällen die entscheidende Grundlage, damit das Geld,
das in die energetische Sanierung oder Modernisierung von
Wohngebäuden investiert wird, zu möglichst umfangreichen
Einspareffekten führt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für
Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte: „Bei der
energetischen Gebäudesanierung gehen Wirtschaftlichkeit und
Klimaschutz auf ideale Weise zusammen. Eine wesentliche Hilfe
dafür ist eine qualifizierte und unabhängige Energieberatung.
Deshalb baut mein Ministerium die Förderung solcher
Energieberatungen aus.“
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert
Energieberatungen in Wohngebäuden im Rahmen des
„Vor-Ort-Beratungsprogramms“ durch finanzielle Zuschüsse. Die
Konditionen dieses Programms werden jetzt erheblich verbessert.
Eine Vor-Ort-Beratung wird nun mit bis zu 350 Euro
einschließlich Stromeinsparberatung unterstützt. Zudem können
jetzt auch separate Thermografiegutachten oder die zusätzliche
Integration von thermografischen Untersuchungsergebnissen in den
Vor-Ort-Beratungsbericht gefördert werden. Auch eine Beratung
zur Stromeinsparung wird bei Bedarf einbezogen.
Eigentümer (und Mieter mit Zustimmung des Eigentümers) erhalten
Gutachten mit detaillierten technischen Hinweisen beispielsweise
darüber, ob Verbesserungen des Wärmeschutzes bauphysikalisch
sinnvoll erscheinen, eine Umstellung oder Erneuerung der
Heizungsanlage empfehlenswert ist und eine Nutzung erneuerbarer
Energien in Betracht kommt. Gleichzeitig wird der erforderliche
finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der
entsprechenden Investition errechnet.
Die Gutachten werden von einem qualifizierten und
anbieterunabhängigen Ingenieur/einer Ingenieurin oder
einem/einer Gebäudeenergieberater/in (HWK) erstellt. Bezuschusst
werden Beratungen von Haus- und Wohnungseigentümern sowie
kleinen und mittleren Unternehmen für Wohngebäude und Wohnungen,
für die die Baugenehmigung vor 1994 erteilt wurde.
Förderanträge sind von antragsberechtigten Energieberater/innen
vor Beginn der Beratung an das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, zu richten. Nähere
Informationen sind unter www.bafa.de verfügbar.
Bilder:
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Bild 1: Der Parlamentarische
Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und
Technologie, Hartmut Schauerte: „Bei der energetischen
Gebäudesanierung gehen Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz auf
ideale Weise zusammen. Eine wesentliche Hilfe dafür ist eine
qualifizierte und unabhängige Energieberatung. Deshalb baut mein
Ministerium die Förderung solcher Energieberatungen aus.“
Foto: © BMWi www.bmwi.de
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Bild 2: Das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wickelt die
Förderprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums für kleine und
mittlere Unternehmen ab. Im Energiesektor setzt das BAFA
Fördermaßnahmen zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien und
zur Energieeinsparung um. Foto: © BAFA
www.bafa.de |