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. BAFA-geförderte Energieberatung im Wohnbestand verbessert

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BMWi: Hartmut Schauerte, Parlamentarischer Staatssekretär beim BMWi Home | MEDIEN-SERVICE | April 2008 | > BAFA: Förderung Vor-Ort-Beratung

23.04.2008 - Gemeinsame Presseinformation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Verbesserte Förderbedingungen bei Vor-Ort-Energieberatungen in Wohngebäuden

Schauerte: „Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz gehen auf ideale Weise zusammen“

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Mit intelligenter Einsparung von Energie in bestehenden Wohngebäuden können Eigentümer und Mieter bei gleich bleibendem oder verbessertem Wohnkomfort viel Geld sparen und zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Eine qualifizierte und unabhängige Energieberatung bietet dabei in zahlreichen Fällen die entscheidende Grundlage, damit das Geld, das in die energetische Sanierung oder Modernisierung von Wohngebäuden investiert wird, zu möglichst umfangreichen Einspareffekten führt.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte: „Bei der energetischen Gebäudesanierung gehen Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz auf ideale Weise zusammen. Eine wesentliche Hilfe dafür ist eine qualifizierte und unabhängige Energieberatung. Deshalb baut mein Ministerium die Förderung solcher Energieberatungen aus.“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert Energieberatungen in Wohngebäuden im Rahmen des „Vor-Ort-Beratungsprogramms“ durch finanzielle Zuschüsse. Die Konditionen dieses Programms werden jetzt erheblich verbessert. Eine Vor-Ort-Beratung wird nun mit bis zu 350 Euro einschließlich Stromeinsparberatung unterstützt. Zudem können jetzt auch separate Thermografiegutachten oder die zusätzliche Integration von thermografischen Untersuchungsergebnissen in den Vor-Ort-Beratungsbericht gefördert werden. Auch eine Beratung zur Stromeinsparung wird bei Bedarf einbezogen.

Eigentümer (und Mieter mit Zustimmung des Eigentümers) erhalten Gutachten mit detaillierten technischen Hinweisen beispielsweise darüber, ob Verbesserungen des Wärmeschutzes bauphysikalisch sinnvoll erscheinen, eine Umstellung oder Erneuerung der Heizungsanlage empfehlenswert ist und eine Nutzung erneuerbarer Energien in Betracht kommt. Gleichzeitig wird der erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition errechnet.

Die Gutachten werden von einem qualifizierten und anbieterunabhängigen Ingenieur/einer Ingenieurin oder einem/einer Gebäudeenergieberater/in (HWK) erstellt. Bezuschusst werden Beratungen von Haus- und Wohnungseigentümern sowie kleinen und mittleren Unternehmen für Wohngebäude und Wohnungen, für die die Baugenehmigung vor 1994 erteilt wurde.

Förderanträge sind von antragsberechtigten Energieberater/innen vor Beginn der Beratung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, zu richten. Nähere Informationen sind unter www.bafa.de verfügbar.

 

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Bilder:

 

BMWi: Hartmut Schauerte, Parlamentarischer Staatssekretär beim BMWi |Großes Bild

 

Bild 1: Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte: „Bei der energetischen Gebäudesanierung gehen Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz auf ideale Weise zusammen. Eine wesentliche Hilfe dafür ist eine qualifizierte und unabhängige Energieberatung. Deshalb baut mein Ministerium die Förderung solcher Energieberatungen aus.“    
Foto: © BMWi www.bmwi.de

 

 

BAFA: Das Gebäude |Großes Bild

 

Bild 2: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wickelt die Förderprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums für kleine und mittlere Unternehmen ab. Im Energiesektor setzt das BAFA Fördermaßnahmen zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien und zur Energieeinsparung um.       Foto: © BAFA www.bafa.de

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Lesen Sie unser Interviews zur BAFA-Förderung:

- 14.01.2008
- Energieberater stellen Energieausweis im Wohnbestand aus: Wie können Energieberater den Nachweis erbringen, dass sie als BAFA anerkannte Vor-Ort-Berater auch die Energieausweise im Wohnbestand ausstellen dürfen gemäß EnEV 2007 bei Verkauf oder Neuvermietung?

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 -  EnEV-online Interviews

Energieberater stellen Energieausweis im Wohnbestand aus: Wie können Energieberater den Nachweis erbringen, dass sie als BAFA anerkannte Vor-Ort-Berater auch die Energieausweise im Wohnbestand ausstellen?

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 -  BAFA-Info und Download

Details zur geänderten BAFA-Förderung der Vor-Ort-Beratung

www.bafa.de

 

Das BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi).

In den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung und Energie nimmt es wichtige administrative Aufgaben des Bundes wahr.

Eine Kernaufgabe des Amtes ist die im Bereich Außenwirtschaft angesiedelte Ausfuhrkontrolle. Eingebunden in die Exportkontrollpolitik der Bundesregierung wirkt das BAFA als Genehmigungsbehörde in enger Kooperation mit anderen Bundesbehörden an einem komplexen Exportkontrollsystem mit. Die Ausfuhrkontrollen orientieren sich im Rahmen internationaler und gesetzlicher Verpflichtungen am Sicherheitsbedürfnis und außenpolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland.

Zu den außenwirtschaftlich relevanten Aufgaben des BAFA gehört zudem die Durchführung der im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik der Europäischen Union getroffenen Einfuhrregelungen.

Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung ist die Abwicklung von Programmen für kleine und mittlere Unternehmen.

Im Energiesektor setzt das BAFA Fördermaßnahmen zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien, zur Energieeinsparung und für den deutschen Steinkohlebergbau um und wirkt an der Krisenvorsorge im Mineralölbereich mit.

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 -  Pressekontakte:


Datum: 23.04.2008
Herausgeber und Rückfragen:

BMWi

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Scharnhorststraße 34-37
D-10115 Berlin
Internet: www.bmwi.de

Pressestelle
Tel: 030 18 615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de

Leiter der Pressestelle
Steffen Moritz
Telefon: 030 18 615-6120
Telefax: 030 18 615-7020
steffen.moritz@bmwi.bund.de

Pressereferentin
Beatrix Brodkorb
Telefon: 030 18 615-6132
Telefax: 030 18 615-7020
beatrix.brodkorb@bmwi.bund.de


BAFA

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 – 35
D-65760 Eschborn
Internet: www.bafa.de

BAFA Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (0) 61 96 / 908-712
Telefax: +49 (0) 61 96 / 908-496
pressestelle@bafa.bund.de
 

 
 
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