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dena Energiepass für Gebäude Home | MEDIEN-SERVICE | Juli 2006 | > dena: Energieausweis im Bestand
 

20.07.2006 - Presseinformation der dena
Deutsche Energie-Agentur GmbH, Berlin:

dena informiert

Trumpfkarte Energieausweis:
für Sanierer schon heute Pflicht
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Wer umfassende Sanierungen an seinem Haus vornimmt, braucht nach der geltenden Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2004) schon heute einen Energieausweis. Dieser muss den Energiebedarf des sanierten Gebäudes dokumentieren. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) in Berlin hin.

Die Vorschrift betrifft Hausbesitzer, die innerhalb eines Jahres mindestens drei größere Modernisierungsmaßnahmen durchführen - beispielsweise die Fassade sanieren, neue Fenster einsetzen und das Dach dämmen. Auch wenn das Gebäude um 50 Prozent oder mehr vergrößert wird, muss für das neue Haus ein Energieausweis ausgestellt werden.

Mit dem Energieausweis erhalten Eigentümer und Vermieter ein offizielles Dokument über die getätigten Modernisierungen und damit eine echte Trumpfkarte für den Immobilienmarkt. Bei steigenden Energiekosten werden Mieter und Käufer zunehmend auf den Energiebedarf achten und sich eher für eine Immobilie entscheiden, deren Energieeffizienz nachgewiesen ist.

Eigentümer können die Ausweispflicht bei einer umfassenden Modernisierung ohne oder mit nur geringen Mehrkosten erfüllen. Denn der beauftragte Planer muss ohnehin die wichtigen Merkmale eines Gebäudes erfassen und den Energiebedarf des sanierten Hauses berechnen. Diese Leistungen, die auch zur Ausstellung eines Energieausweises notwendig sind, fallen also nicht zusätzlich an.

Die dena bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesbauministerium seit 2004 einen Energieausweis für Gebäude an: den dena-Energiepass. Unter www.zukunft-haus.info, Stichwort Energiepass, sind inzwischen mehr als 17.000 qualifizierte Energieberater gelistet, die ihn ausstellen dürfen. Eine einfache Suche über Postleitzahlen liefert qualifizierte Ansprechpartner vor Ort. Der dena-Energiepass ist zehn Jahre gültig, da er auf der Energieeinsparverordnung beruht. Auch Hauseigentümer, die nicht zur Ausstellung des Ausweises verpflichtet sind, können den dena-Energiepass freiwillig ausstellen lassen.

Die Bundesregierung unterstützt energieeffiziente Sanierungs- und Bauvorhaben mit verschiedenen Förderkrediten und -zuschüssen. Mehr zu Fördermitteln für Hausbesitzer unter: www.zukunft-haus.info.

Hinweis für Redaktionen: druckfähiges Bildmaterial zum Gebäudeenergieausweis im Internet unter www.gebaeudeenergiepass.de, Stichwort Downloads.

 

Bilder:

 

dena Energiepass für Gebäude |Grosses Bild

 

 

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Datum: 20.07.2006

dena

Herausgeber:
Deutsche Energie-Agentur
GmbH (dena)

Chausseestraße 128a
D-10115 Berlin

Ansprechpartner Presse:
Thomas Drinkuth

Tel: + 49 (0)30 / 72 61 65 - 685
Fax: + 49 (0)30 / 72 61 65 - 699
E-Mail: drinkuth@dena.de
Internet: www.dena.de

 
 
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Text und die Bilder dieser hier veröffentlichten Presseinformation allein in der Verantwortung des Herausgebers sind. Wir machen uns diese Inhalte in keinster Weise zu Eigen. Wenn Sie Fragen zu der Presseinformationen haben, bitte nehmen Sie Kontakt zu den Ansprechpartnern des angegebene  Herausgebers auf. Vielen Dank für Ihr Interesse!

 

 

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