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Bundesminister Wolfgang Glos Home | MEDIEN-SERVICE | Juni 2007 | > BMWi: EnEV 2007 verabschiedet

27.06.2007 - Presseinformation des Bundesministeriums für Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Berlin:

Energieeinsparverordnung vom Bundeskabinett verabschiedet


Bild:
Michael Glos - Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
(BMWi), Berlin. Quelle: www.bmwi.de

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.

Das Bundeskabinett hat am 27. Juni 2007 die Energieeinsparverordnung verabschiedet. Im Kern wird mit der Verordnung der Energieausweis für Bestandsgebäude bei Vermietung und Verkauf verpflichtend eingeführt. Der Gebäudeenergieausweis zeigt die energetische Qualität von Gebäuden auf. In Verbindung mit den Modernisierungsempfehlungen gibt er zudem Hinweise für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Gebäudeeigenschaften.

"Der Gebäudeenergieausweis wird zu mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt führen. Er setzt einen deutlichen Anreiz für energiesparende Sanierungen. Dieses wichtige Instrument zur nachhaltigen Sicherung unserer Energieversorgung wird einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zudem sind für die mittelständische Wirtschaft positive Auswirkungen zu erwarten," erklärte der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos.

Der Energieausweis wird zeitlich versetzt verpflichtend, beginnend mit dem 1. Juli 2008 für ältere Wohngebäude. Ein großer Teil der Verkäufer und Vermieter hat die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Bedarfsausweise werden ab 1. Oktober 2008 für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten unter folgenden beiden Voraussetzungen verpflichtend:

  1. Der Bauantrag ist gestellt worden, bevor die erste Wärmeschutzverordnung vom November 1977 gegolten hat.

  2. Zwischenzeitlich wurden keine Maßnahmen durchgeführt, die dazu führen, dass das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung erfüllt wird.

Die Energieeinsparverordnung berechtigt einen breiten Kreis qualifizierter Berufsgruppen zur Ausstellung von Energieausweisen, darunter insbesondere auch Handwerker aus den Bereichen des Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbes. Damit wird gewährleistet, dass die Gebäudeenergieausweise in der erforderlichen Qualität ausgestellt werden können und dass die zu erwartende Nachfrage auch marktgerecht erfüllt werden kann.

Die Energieeinsparverordnung wird in Kürze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Bild:

Bundesminister Michael Glos |Grosses Bild

 

Bild 2: Michael Glos - Bundesminister für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Berlin.       Foto: www.BMWi.de
 

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EnEV-online: Energiepass im Wohnungs-Bestand

 

EnEV-online: Energiepass für Nicht-Wohnbestand

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 - Volltext EnEV 2007:
.
Quelle: www.bmwi.de

27.06.2007
Von der Bundesregierung:
verabschiedete EnEV 2007

(pdf-Format, 79 Seiten, 413 KB
nicht amtliche Lesefassung)
 

.
 -  Quelle + Rückfragen:


Datum: 27.06.2007

BMWi

Herausgeber:

Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 0 30 18 - 6 15 - 61 21
Telefon: 0 30 18 - 61 31

E-Mail: buero-l2@bmwi.bund.de
 
Internet:
www.bmwi.de
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