Stellungnahme der
Bundesarchitektenkammer zum Entwurf einer Verordnung über
energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik
bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) Stand 16.
November 2006
Der künftige Umgang mit den verfügbaren und erneuerbaren
Ressourcen wird die Entwicklung unserer gebauten Umwelt
entscheidend mitbestimmen. Die Frage des sinnvollen und
sparsamen Einsatzes von Energie wird in Anbetracht steigender
Energiepreise von vielen Eigentümern von Gebäuden gestellt. Im
Neubau - wie auch im Bestand - ist energiesparendes Bauen ein
zentrales Leistungserfordernis. Architekten/innen gehören zu den
Hauptakteuren und sind sich der besonderen Bedeutung dieses
Themas bewusst. Sie bringen sich daher aktiv ein, indem sie dem
Bauherrn als fachkundige Berater zur Seite stehen und die
verschiedenen Aspekte - gestalterisch, wirtschaftlich, technisch
und auch ökologisch verträglich - ausgewogen in Planung und
Ausführung berücksichtigen.
Energetische Aspekte in der Planung sind dementsprechend
selbstverständlicher Bestandteil der Hochschulausbildung sowie
in der Fortbildung von Architekten/innen wie
Innenarchitekten/innen. Seminare zur energetischen
Modernisierung oder zum „Energieberater“ sind die am häufigsten
besuchten Fortbildungsveranstaltungen und dieses bereits schon
über Jahre hinweg.
Die Architektenkammern der Länder und die
Bundesarchitektenkammer (BAK) setzen sich daher für die
fachgerechte Umsetzung des Thema Energie/Energieeffizienz in die
Planung ein und sprechen sich für ein qualitätvolles, fachlich
fundiertes Niveau der Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (GebäudeRili) aus.
Von großer Bedeutung für eine erfolgreiche Weiterführung der
Energiesparpolitik wird sein, dass der Bürger die neuen Maßgaben
- Energieausweis, erweiterte Anforderungen an Nichtwohngebäude
und Bestandsgebäude - nicht als bürokratische Maßregelung
empfindet, sondern dass er motiviert wird, energetische Maßnahme
vorzunehmen und Unterstützung bei der Planung und Durchführung
erhält. Insofern ist in besonderem Maße darauf zu achten, dass
Kosten, die durch die Maßgaben der neuen EnEV entstehen, in
einem vertretbaren, ausgewogenen Verhältnis zum Nutzen stehen.
Die Vermittelbarkeit hängt stark von der inhaltlichen Qualität
der EnEV ab.
Grundsätze, an denen die Inhalte der EnEV ausgerichtet sein
sollen, finden sich in der Begründung zum EnEV-Entwurf. Dort
heißt es, dass
-
europäische Richtlinien „eins zu eins“
umzusetzen sind,
-
rein national motivierte
Zusatzleistungen für Bürger und Wirtschaft vermieden werden sollen,
-
„weiche“ Instrumente statt
zusätzlicher ordnungsrechtlicher Vorschriften eingesetzt werden
sollen,
-
der Aufbau neuer Verwaltungsstrukturen
vermieden werden soll
-
das Anforderungsniveau der EnEV 2004
nicht verschärft werden soll,
-
ein einheitliches Niveau ein Höchstmaß
an Transparenz für den Verbraucher gewährleisten sein soll und
-
hinsichtlich der technischen und
rechtlichen Anforderungen gleich gestaltete Marktbedingungen für die
Wirtschaft innerhalb der Bundesrepublik geschaffen werden sollen.
Hinzukommen weitere aus der GebäudeRili
stammende sowie allgemeine Aspekte:
-
Für die Umsetzung der europäischen
Vorgaben wird den Mitgliedstaaten ein teilweise erheblicher
Spielraum belassen.
-
Zur Berechnung der integrierten
Gesamtenergieeffizienz ist eine Berechnungsmethode festzulegen.
-
Einsatz von qualifizierten und/oder
zugelassenen Fachleuten, deren Unabhängigkeit auf der Grundlage
objektiver Kriterien zu gewährleisten ist
-
wirtschaftliche Angemessenheit durch
einfache, transparente Verfahren.
-
Vermeidung von weiterem
Bürokratieaufbau
-
Verwendung als öffentlich-rechtlicher
Nachweis zur Baugenehmigung
-
Rechtssicherheit
Die Bundesarchitektenkammer begrüßt die
Anstrengungen der Bundesregierung hinsichtlich der energetischen
Verbesserung von Gebäuden, insbesondere im Bestand. Bei richtiger
Ausgestaltung böte sich mit dem Energieausweis ein hervorragendes
Instrument, um das Bewusstsein in der Bevölkerung für energetische
Qualitäten weiter zu stärken. Grundvoraussetzung für eine breite
Akzeptanz wären allerdings Einheitlichkeit, Verständlichkeit und
Transparenz des Energieausweises und der verwendeten
Berechnungsmethoden. Eine weitere, wichtige Rolle spielt dabei die
Ausgewogenheit der Anforderungen, die an Gebäude gestellt werden und im
Sinne der Nachhaltigkeit abzuwägen sind. Danach müssen energetische
Aspekte in Aufwand und Nutzen stets in einem angemessenen Verhältnis mit
anderen für das Gebäude maßgebliche Planungskriterien wie z.B. Nutzung,
Funktionalität, Gestaltung u. a. stehen.
Der vorliegende EnEV-Entwurf wird diesen Kriterien nur stellenweise
gerecht. Die Grundsätze gemäß Begründung zum Verordnungsentwurf - siehe
oben - werden nur partiell umgesetzt.
Da kein das Qualitätsniveau betreffendes, einheitliches Ziel verfolgt
wird, wird der EnEV-Entwurf durch unterschiedliche Anforderungsniveaus
(Nachweisverfahren und Referenzgebäude) überfrachtet. Im Ergebnis ist er
unübersichtlich, fehleranfällig und führt zu erheblichem bürokratischem,
investitionshemmenden Aufwand bei Eigentümern, Investoren und Planern.
Download BAK-Stellungnahme zum
EnEV-Entwurf:
|Zusammenfassung
Stellungnahme in 9 Punkten (pdf, 6 Seiten)
|Gesamte
Stellungnahme der BAK (pdf, 42 Seiten)
|