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Energieausweis und EnEV Home | MEDIEN-SERVICE | April 2006 | > Tuschinski: Energieausweis + EnEV

25.04.2006 - Presseinformation - ergänzt am 17.06.2008
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart:

Energieausweis, Energiepass und EnEV:
Broschüre und Merkblatt zu Energie-Nachweisen .

Für Fachleute und interessiertes Publikum (Stand: 01.10.2007)

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- 17.06.2008
- Energieausweis: Sieben häufige Missverständnisse
Worauf Käufer und Neumieter von Immobilien ab 1. Juli achten sollten. Ab 1. Juli ist es soweit. Ab diesem Tag dürfen potenzielle Käufer und Neumieter von älteren Wohnungen und Wohnhäusern den Energieausweis verlangen. Kein Wunder also, dass der "Energieausweis“ und die „Energieeinsparverordnung“ täglich in den Medien sind. Leider haben sich auch Missverständnisse breit gemacht. Wir wollen helfen sie aufzuklären.
|Energieausweis: Sieben häufige Missverständnisse (Presseinfo + Foto)

 

- 01.10.2007
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Energieausweis: Neue EnEV 2007 ist in Kraft
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt seit dem 1. Oktober 2007 für alle Gebäude und deren Anlagentechnik. Zum Energieausweis nach neuer EnEV hat Melita Tuschinski auf zwei Seiten das Wichtigste  "in einer Nussschale" zusammengefasst. Leser erhalten diese Übersicht als kostenfreie Beilage zum "Merkblatt: Energie-Nachweise für Gebäude". Das Faltblatt ist Teil des Info-Pakets EnEV.
|Energieausweis, Energiepass und neue EnEV (Info-Set bestellen)


- 25.04.2006
Energiepass, Energieausweis, Energiebedarfsausweis, Wärmeschutznachweis. Das neue Merkblatt erläutert übersichtlich und gibt Praxis-Tipps zu den Fragen:
- Welche Gebäude sind jeweils betroffen?
- Wer ist berechtigt die Nachweise auszustellen?
- Welcher Aufwand ist zu erwarten?
- Welches Honorar ist angemessen?
- Wie bereitet man sich für den Energieausweis-Boom vor? Angesprochen sind Fachleute und interessiertes Publikum, die sich mit dem Thema "Energie-Nachweise für Gebäude" heute und zukünftig befassen wollen.
|Download: Einleitung  INFO-Paket bestellen: |Online

 

Energieausweis in der Warteschleife?

 

Startschuss für Energieausweise im Gebäudebestand!
Die vielversprechende Presseinformation der Bundesministerien für Bau und Wirtschaft vom 7. April 2006 vertröstet zwar weiterhin, was die Veröffentlichung des Referentenentwurfs anbelangt, sie stellt jedoch auch klar: Eigentümer und Vermieter haben künftig (ab In-Kraft-Treten der EnEV 2006) ein Optionsrecht. Sie dürfen beim Energieausweis wählen zwischen dem berechneten Energiebedarf und dem tatsächlichen Energieverbrauch. „Damit wird ein Rahmen für einen kostengünstigen und aussagekräftigen Energieausweis geschaffen, der auf dem Immobilienmarkt für mehr Transparenz sorgen soll.“ argumentieren die Bundesminister. Die Fachwelt wird sicherlich darauf vielfach regieren.


In der Warteschleife reihen sich weiterhin die Fragen:

  • Wann wird der Referentenentwurf zur EnEV 2006 veröffentlicht?

  • Wie sind die zukünftigen Anforderungen im Neubau und Bestand?

  • Welche Energiekennwerte sind in den einzelnen Energieausweis widergegeben?

  • Wer darf die Energieausweise zukünftig ausstellen?

  • Welchen Aufwand muss man erwarten und welche Honorare darf man berechnen?

  • Welche Rechte und Pflichten ergeben sich für daraus Bauherrn und Aussteller?

  • Ab wann sind die Energieausweise bei Verkauf und Neuvermietung verpflichtend?

 

Missverständnisse zum Energieausweis

 

Soviel zu den offenen Fragen. Durch die Lande schwirren jedoch auch Missverständnisse, Mutmaßungen, Vermutungen, Drohungen und pessimistische Unkenrufe in der Presse und Fachkreisen:

  • Die Bezeichnungen für die Energie-Nachweise für Gebäude werden unsachgemäß verwendet und verwechselt: Energiepass, Gebäudeenergiepass, Gebäudepass, Energieausweis, usw.

  • Potentiellen Käufern von Wohnungen und Immobilien wird mit bis zu 5.000 Euro Zusatzkosten gedroht, falls sie den freiwilligen Energiepass für ein Wohngebäude bereits jetzt einfordern.

  • Vermieter werden in die Irre geleitet, dass sie den Energieausweis gemäß EU-Richtlinie bereits jetzt ausstellen lassen müssen wenn sie neue Mieter suchen.

  • Artikel bringen in der Tagespresse Mutmaßungen zu den drohenden rechtlichen Konsequenzen, die sich aus den Energie-Nachweisen im Baubestand zukünftig ergeben könnten.

 

EnEV-online schlägt die Brücke zur Praxis

 

Wer erinnert sich nicht an die Diskussionen zur Novellierung der Wärmeschutzverordnung WSVO 1995? Die Gespräche und Debatten spielten sich dazumal hauptsächlich in der Fachpresse und in Veranstaltungen ab. Inzwischen gehört ein Computer mit Internet-Zugang zu jedem Arbeitsplatz und seit 1999 schlägt unser Internet-Portal EnEV-online die Brücke von der Energieeinsparverordnung zu den Architekten, Planern und Energieberater, die die EnEV praktisch umsetzen. Im Online-Workshop von Februar bis Mai 2002 nahmen über 100 Fachleute teil und erhielten Antworten auf 77 Fragen zur EnEV-Praxis.


Wie unterstützt die Redaktion EnEV-online heute die Fachwelt und Öffentlichkeit?

  • Sie beantwortet täglich dringende Fragen von Fachleuten, Bauherrn und Medien.

  • Zusammen mit den Autoren antwortet sie in Fachbeiträgen auf Fragen zur EnEV-Praxis.

  • In Online-Umfragen erfährt sie über die Probleme unserer Leser zur EnEV-Anwendung.

  • Im Online-Dialog und Gesprächen erfährt sie welche Themen die Fachwelt interessieren.

 

Merkblatt zu Energie-Nachweisen für Gebäude

Diese Zeit der „Warteschleife mit offenen Fragen“ eröffnet jedoch für Architekten, Planer, Energieberater und interessierte Fachleute auch vielfältige Chancen sich neu zu orientieren, sich weiterzubilden und sich zu spezialisieren für zukunftsträchtige Arbeitsgebiete wie die Modernisierung im Baubestand. Bauherrn und Immobilienbesitzer können bereits jetzt mit einem Energiepass, bzw. mit einem freiwilligen Energieausweis, die Vorzüge ihrer Gebäude dokumentieren und ausweisen.

In diesem Sinne will auch dieses Merkblatt helfen:

  • Die gängigen Begriffe für Energie-Nachweise im Neubau und Baubestand klären: Wärmeschutznachweis, Energiebedarfsausweis, Energiepass und Energieausweis.

  • Argumente für das Anbieten der freiwilligen Energiepässe im Bestand bringen.

  • Überlegungen zum angemessenen Aufwand und Honorar für Energie-Nachweise listen.

  • Einen Ausblick auf die zukünftigen Berechtigung Energie-Nachweise auszustellen bringen.

  • Mit Hinweisen zur zukunftsorientierten Vorbereitung auf den Energieausweis-Boom helfen.

Die Autorin


Melita Tuschinski
ist seit zehn Jahren als Freie Architektin und Fachautorin in Stuttgart selbstständig tätig. Ihr Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien ist spezialisiert auf die Beratung und Weiterbildung von Architekten. Als Autorin hat Melita Tuschinski zahlreiche Beiträge veröffentlicht in Fachpublikationen und Tagungsbänden. Weitere Informationen zu ihren Aktivitäten finden Interessierte im Internet unter www.tuschinski.de.

 

 

Merkblatt bestellen

 

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Bilder: Grafik: Tuschinski

 
Merkblatt: Energie-Nachweise für Gebäude |Grosses Bild

 

Bild: Merkblatt erläutert die Begriffe Energiepass, Energieausweis, Energiebedarfsausweis und gibt Praxis-Tipps für Nachweis-Aussteller und Bauherrn.

 

|Download: Einleitung zum Merkblatt (pdf-Format, 4 Seiten)

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Datum: 25.04.2006

Melita Tuschinski

Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski
Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin

Schloss-Straße 69
D-70176 Stuttgart

Tel.: +49 (0) 711 / 6 15 49 26
Fax: +49 (0) 711 / 6 15 49 27

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Internet:
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Texte und Bilder der hier veröffentlichten Presseinformationen, bzw. Medieninformationen allein in der Verantwortung der jeweiligen Herausgebers sind. Desgleichen sind die Texte und Bilder der hier veröffentlichten Autorenbeiträge allein in der Verantwortung der jeweiligen Autoren. Wir machen uns die Inhalte der Presseinformationen und Autorenbeiträgen in keinster Weise zu Eigen. Wenn Sie Fragen zu den Presseinformationen oder Autorenbeiträgen haben, bitte nehmen Sie Kontakt zu den Ansprechpartnern der jeweiligen Herausgeber, bzw. zu den jeweiligen Autoren auf. Danke für Ihr Interesse!

 

 

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